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Doping in der BRD



Doping in der BRD 1970er Jahre



1970 DSB-Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings

Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings, beschlossen am 26. 9. 1970 durch den Hauptausschuß des DSB in Mannheim,
geändert vom Hauptausschuß des DSB am
3. 12. 1977 in Frankfurt'M.
3.12.1988 in Mainz
14.12. 1991 in Frankfurt'M.
30. 05. 1992 in Rostock
15. 05. 1993 in Frankfurt'M.

Am 26.9.1970 gab sich der Deutsche Sportbund DSB zum ersten Mal Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings.

Manfred Donike zitiert daraus:

"Doping ist der Versuch, eine Steigerung der Leistungsfähigkeit des Sportlers durch unphysiologische Substanzen für den Wettkampf zu erreichen."

Doping-Substanzen im Sinne dieser Richtlinien sind Phenyläthylaminderivate (Weckamine, Ephedrine, Adrenalinderivate), Narkotica, Analeptica (Kampfer- und Strychninderivate), Sedativa, Psychopharmaka und Alkohol.

Doping ist die Anwendung (Einnahme, Injektion oder Verabreichung) einer Doping-Substanz durch Sportler oder deren Hilfspersonen (insbesondere Mannschaftsleiter, Trainer, Betreuer, Ärzte, Pfleger und Masseure) vor einem Wettkampf oder während eines Wettkampfes."

 



>>> 26.9.1970 DSB Rahmenrichtlinien

 

>>> 1970 DSB vorläufige Dopingliste, zusammengestellt von Dr. Manfred Donike, Dr. Christel·Margol Kaiser, Dozent Dr. Joseph Kaul und Priv.-Doz. Dr. Armin Klümper im Auftrage des Deutschen Sportärztebundes

 

s.a. >>> DSB-Liste der verbotenen Substanzen 1972, M. Donike in W. Hollmann, Sportmedizin



1977 DSB-Rahmenrichtlinien, erweiterte Fassung

Am 3.12.1977 tritt eine erweiterte Fassung der DSB-Richtlinien in Kraft:





Manfred Donike schreibt dazu, dass diese Rahmenrichtlinien von 1977 gegenüber der ersten Fassung im Wesentlichen zwei Veränderungen aufweisen:

1. Die Gruppe der anabolen Steroide wurde, in Übereinstimmung mir den medizinischen Kommissionen des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF), als Dopingmittel deklariert. *

2. Die Anwendung anaboler Steroide ist nicht nur für die Zeit des Wettkampfes sondern auch im Training verboten.

 

Quelle, Die Lehre der Leichtathletik, Nr. 1/2 10. Januar 1979, Nr 5 30. Januar 1979

 

* Entsprechend dieser Erläuterung muss davon ausgegangen werden, dass das körpereigene Testosteron nicht verboten war, denn dieses wurde explizit vom IOC erst 1982 auf die Verbotsliste genommen, da zuvor keine zugelassene Nachweismethode zur Verfügung stand. An dieser arbeitete M. Donike zur damaligen Zeit noch. (M. Berlioux, de Mondenard, S. 1042, Univ. Münster, S. 74) Allerdings könnte die IAAF das anders gesehen haben. Es gibt jedoch etliche Aussagen, wonach in Westdeutschland von führenden Verantwortlichen davon ausgegangen wurde, dass Testosteron nicht verboten war.


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