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Frankreich Doping Geschichten(n)



die französiche Anti-Doping-Gesetzgebung - 1965 bis heute



1965 erstes französisches Anti-Doping-Gesetz - Loi n° 65.412, Loi Herzog

Quelle:

Médecine du sport 1968 numéro 1 Spécial

Organe officiel de la Société française de Médecine du sport

rédigé par le Bureau Médical du Ministére de la Jeunesse et des Sports

 

Dem Gesetz zugeordnet war eine Liste der verbotenen Medikamente, s. Décret vom 10. Juni 1966. Anmerkung am Rande: 1968 wurde hier der international gebräuchliche Begriff 'Doping' anstelle des französischen 'dopage' übernommen.



Das Minsterium für Jugend und Sport gab 1968 zu dem Gesetz folgende Erläuterungen:

 

>>> Was ist Doping? / Quèst-ce que le doping?

 

>>> Lutte sur le plan judiciaire et plan fédéral

 

>>> Réponses à quelques problèmes de pratique

 

Minister François Missoffe wandte sich 1968 mit folgenden Worten an die Sportverbände:

 



Das Kontrollreglement unter dem Gesetz von 1965 sieht 1979 wie folgt aus:

 



Eine besondere Rolle im Antidopingkampf kam bereits 1965 den Mediznern zu. Im Zentrum der Diskussion standen vor allem die Fragen nach der ärztlichen Therapiefreiheit und des Arztgeheimnisses. Wo lagen die Grenzen? Diese Fragen wurden auch in den folgenden Jahrzehnten immer wieder diskutiert, auch kontrovers.

In Verbindung mit dem Anti-Doping-Gesetz von 1965 galten folgende Ordnungen, auf die in 'Médecine du Sport', Numéro 1 1968, hingewiesen wurde:



1977 Bilanz der Wirksamkeit des Gesetzes





1977 fällt die Bilanz über die Wirksamkeit des Gesetzes sehr negativ aus. Pierre Dumas, Chefmediziner des Französischen Radsportverbandes F.F.C. schreibt 1977 in 'Le Dopage des sportifs', CUJUS 1979, es handele sich mittlerweile um ein kastriertes Gesetz. Die aktuellen juristischen Prozesse würden aufgrund der konsumierten Amphetamine nach dem Anti-Drogen/Rauschmittel-Gesetz durchgeführt. Das hätte den Vorteil, dass damit gegen die Lieferanten der Drogen ermittelt werden könne. Der Handel damit sei hoch profitabel.

Pour terminer et introduire plus directement les débats, je dirai un mot des dernieres histoires que nous avons eues. Les procés qui sont actuellement engagés ne sont pas fondés sur la loi de 1965 dont on parlera cet après-midi. Comme vous le savez sans doute, cette loi à été émasculée. Mais il se trouve que les stimulants, en particulier les amphétamines, sont au tableau B, ce qui nous a permis de demander et d'obtenir que les poursuites soient engagées en application de la loi sur les stupéfiants qui est efficace et qui nous permettra d'obtenir la poursuite et la condamnation des fournisseurs. Car c'est un «job » qui rapporte beaucoup. Une ampoule d'amphétamine valant a peu près dix francs se vend mille francs, voire deux mille francs si elle est rayée ou grattée. Moins on sait avec précision ce qu'elle contient, plus sa valeur augmente du point de vue de la psychologie du dopé!

 

Dr. M. Massé vom Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Poitiers, führt aus, dass bis 1977 aufgrund des französischen Antidoping-Gesetzes lediglich zweimal Prozesse stattgefunden hätten. Damit stünde die französische Praxis in Gegensatz zu der belgischen. Das belgische Antidoping-Gesetz, ebenfalls 1965 erlassen und inhaltlich vergleichbar, würde regelmäßig angewandt werden, zwischen 1968 und 1974 habe sich allein das belgische Cassationsgericht fünfmal mit Urteilen auf der Grundlage des Antidopinggesetzes befassen müssen.

 

In Frankreich wurden 1967 Gilbert Bellone und Michel Jacquemin angeklagt. Nach Libération vom 3.8.1998 waren 1966/1967 zwar 17 juristische Verfahren eingeleitet worden aber nur Gilbert Bellone musste sich einem Prozess stellen. Er war neben anderen nach der Tour de France-Etappe Royan-Bordeaux positiv getestet worden. Bellone wurde verurteilt aber 1969 zweimal frei gesprochen, zuletzt vom Berufungsgericht in Bordeaux. Er hatte angegeben mit den gefundenen Substanzen eine schwere Grippe behandelt zu haben.

Michel Jacquemin wurde nach der vorletzten Etappe der Tour de France 1967 zusammen mit seinen Teamkollegen René Bingelli und Herbert Wilde (die drei Erstplazierten) der belgischen Mannschaft B "Les Diables Rouges" Amphetamine und Metylamphetamine nachgewiesen. Jacquemin wurde angeklagt. Er gab an, von dem Pfleger der Mannschaft Depauw Maurits Vitaminspritzen erhalten zu haben. Der Pfleger leugnete dies und bestritt zudem, den Fahrer mit den Vitamin-Ampullen beliefert zu haben, die in dessen Gepäck gefunden worden waren. Er habe seinen Fahrern lediglich vor den Rennen Vitamin C-Tabletten gegeben. Jacquemin wurde frei gesprochen, da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, absichtlich gedopt zu haben.

>>> das Urteil vom 24.12.1969 des Tribunal correctionnel de Versailles

 

Nach Libération wurden bis 1989 keine weiteren Sportler wegen Dopings angeklagt.

Die Doping-Prozesse, die in Frankreich nach 1967 stattfanen, wurden demnach nicht auf der Grundlage des Antidoping-Gesetzes durchgeführt, sondern nach dem Anti-Drogengesetz. Ene Auflistung der Prozesse und Affairen ist >>> hier



Am 29. Oktober 1975 wurde ein erstes französisches Gesetz zum Sport verabschiedet, das Gesetz "Mazeaud" (développement de l'éducation physique et du sport). Darin und in Verbindung mit weiteren Regierungserlassen werden den einzelnen Sportverbänden Auflagen gemacht dahingehend, dass sie nun selbst verstärkt verantwortlich sind für Dopingkontrollen und deren Sanktionen, insbesondere aber, dass deren eigene sportrechtlichen Regelungen nach französischem Recht vereinheitlicht werden mussten, so dass nicht mehr jeder Verband machen konnte, was er wollte. Die Verbände wurden nun stärker in die Pflicht genommen, ihnen wurde mehr Verantwortung übertragen. Unter anderem sollten sich die Sportler von den Verbänden organisierten medizinischen Kontrollen unterwerfen (>>> Geschichte der franz. Langzeituntersuchungen für Sportler, den Suivi Longitudinal). Professor François Alaphilippe, Universität Limoges, meinte zu den Verordnungen von 1977, es könne der Eindruck entstehen, als ob der Gesetzgeber seinen eigenen Strafgesetzregelungen misstraute.

 





1989 1. Änderung des französischen Anti-Doping-Gesetzes, Loi Bambuck

>>> das Gesetz vom 28. Juni 1989

 

Die wichtigsten Neuerungen:

Unter 3.1.1. wird nun auch Doping im Training erfasst. Verboten ist nun auch die Anwendung, Verabreichung und die Anstiftung zur Anwendung durch das Umfeld des Sportlers. Die Ärzte sind daher verpflichtet die Sportler zu informieren, wenn sie aus ärztlichen Gründen verbotene Medikamente verschreiben oder verbotenen Methoden anwenden.

 

Unter 3.1.2. wird die Pflicht zur Doping-Prävention fest geschrieben. Verlangt werden

- eine Informations-Kampagne an Schulen,

- Weiterbildungs-/ Aufklärungsprogramme für Ausbilder, Lehrer, Trainer und Sportmediziner,

- ein Forschungsprogramm über die kurz- und langfristigen Nebeneffekte von Doping-Substanzen sowie über die Präparierung/ Vorbereitung von Hochleistungs-Athleten,

- die gesetzliche Fortschreibung eines speziellen medizinischen Begleitprogrammes für Hochleistungsathleten, mit Hilfe dessen die Sportler systematisch medizinisch überwacht werden können sowie die Schaffung der dafür notwendigen Infrastruktur (le suivi médical longitudinal). (Zur Geschichte dieses Programmes, dessen Anfänge in den 1960er Jahren liegen, siehe N. MENNETREY, 1999-2000.)

 

Unter 3.1.3 wird die Schaffung einer nationalen Kommission zum Kampf gegen Doping eingerichtet. Sie setzt sich zu gleichen Teilen zusammen aus Regierungsvertretern, Sportfunktionären, Spitzenathleten und Experten, insbes. in Antidoping-Fragen. Die Kommission soll dem Sportministerium zuarbeiten. Sie kann auch aktiv werden, wenn ihrer Meinung nach Verbände ungenügende Sanktionen ergriffen haben oder überhaupt nicht aktiv wurden.

 

 

Prof. Christophe Brissonneau fasst das Gesetz von 1989 zusammen:

>>> La loi du 28 juin 1989 met des flous avec le rééquilibrage hormonal et l

LES DISPOSITIONS INSTAUREES PAR LA LOI DU 28 JUIN 1989



1999 2. Änderung des französischen Antidoping-Gesetzes, Loi Buffet

>>> Anti-Doping-Gesetz vom 23. März 1999

 

Nähere Informationen finden sich unter

>>> Nicolas MENNETREY, S. 16ff

 



2006 3. Änderung des Französischen Anti-Doping-Gesetzes, Loi Lamour

Criminal Courts: article L232-26 of the Sports Code provides criminal sanctions for
- possession or attempt to possess non-specified forbidden substances or methods on WADA’s prohibited list without medical justification;
- prescribing, administering, selling or offering of doping to an athlete, without medical justification, or inciting or facilitating their use;
- production, import, export, transport, possession or acquiring doping, for use by an athlete without medical justification;
- tampering or attempted tampering with any part of the doping control
(Study on Doping Prevention, S. 97
...................................................

 

loi n°2006-405 vom 5. April 2006, letzte Änderung am 12.3.2012

>>> Version vom 25.5.2006

 

Nähere Informationen finden sich unter

>>> Nicolas MENNETREY, S. 16ff



 

Maki, Januar 2014


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