7. Welche nationalen und internationalen Sportfachverbände haben eindeutige Anti-Doping·Bestimmungen in ihren Satzungen bzw. Wettkampfordnungen aufgeführt, und welche Konsequenzen sind dort im einzelnen vorgesehen?
Nach einer Umfrage des Deutschen Sportbundes vom Juni 1978 eine neue Übersicht wird derzeit vorbereitet - besitzen folgende Verbände in ihren Satzungen und Wettkampfordnungen eigene Anti-Doping-Bestimmungen: Deutscher Amateur-Box-Verband, Bundesverband Deutscher Gewichtheber, Deutscher Leichtathletik- Verband, Bund Deutscher Radfahrer, Deutsche Reiterliche Vereinigung, Deutscher Ruder-Verband und Deutscher Schwimm-Verband. Die nachstehend bezeichneten Verbände beziehen sich bei der Durchführung von Doping-Kontrollen auf die Vorschriften entweder der Medizinischen Kommission des IOC oder die der internationalen Fachverbände oder auf die Rahmenrichtlinien des DSB zur Bekämpfung des Doping: Deutscher Badminton-Verband, Deutscher Bahnengolf-Verband, Deutscher Bob- und Schlittensport-Verband, Deutscher BocciaVerband, Deutscher Fechter-Bund, Deutscher Verband für Modernen Fünfkampf, Deutscher Fußball-Bund, Deutscher Handball- Bund, Deutscher Hockey-Bund, Deutscher Judo-Bund, Deutscher Kanu-Verband, Deutscher Ringer-Bund, Deutscher Schützen-Bund, Deutscher Skibob-Verband, Verband Deutscher Sportfischer, Verband Deutscher Sporttaucher, Deutscher TanzsportVerband, Deutscher Tennis-Bund und Deutscher Turner-Bund.
Im internationalen Bereich besitzen - wie eine im Auftrag des Europarats erfolgte Umfrage des Clearing House im Jahre 1978 ergeben hat - folgende Verbände eigene Anti-Doping-Bestimmungen: Leichtathletik, Radsport, Fechten, Fußball, Handball, Eishockey, Ringen, Moderner Fünfkampf, Gewichtheben, SkiAlpin und Ski-Nordisch, Olympische Reitsport-Disziplinen.
Die folgenden internationalen Verbände besitzen keine eigenen Regeln, folgen jedoch - überwiegend bei internationalen Meisterschaften - den Regeln des IOC: Rudern, Basketball, Bob, Boxen, Turnen, Rodeln, Schießen.
Die Sanktionen bei Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen sehen bei Sportlern eine Disqualifikation sowie zeitlich begrenzte oder lebenslange Sperren vor: bei Betreuern reichen die Sanktionen vom Ausschluß als Betreuer über Geldbußen bis zur fristlosen Kündigung.