Cornelia Reichhelm ist heute schwer krank und anerkanntes Dopingopfer. Am 20. März 2013 schreibt sie in einem Leserbrief an die Zeit:
2003 erhielt Cornelia Jeske ihre gynäkologische Dynamo-Akte. Darin konnte sie nachlesen, dass sie bereits im Alter von 13 Jahren Testosteron bekam: "Enthalten sind Eintragungen mit "T" für Testosteron sowie verabreichte Dosen von "7 mal T pro m", also siebenmal Testosteron pro Monat. Die Aufzeichnung erfolgte ab dem Jahr 1976, da war Cornelia Jeske ein Mädchen von 13 Jahren. Im Folgejahr wurde die Testosteron-Dosis auf "24x" erhöht."
Mit 18 Jahren wurde sie von Trainer Arendt offen dazu aufgefordert, Anabolika zu nehmen. Sie lehnte ab: "Er setzte mich massiv unter Druck. Ich habe aber unter rund 20 Zeugen die Einnahme verweigert. Darunter waren zig Funktionäre, auch die spätere Skull-Cheftrainerin Rita Schmidt, verheiratete Rita Bludau." (dradio, 27.12.2009 Klage auf eine LebensrenteNach dem Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz von 2002 wurden bis 2005 insgesamt 194 ehemalige Sportler/innen der DDR als Doping-Opfer anerkannt und erhielten eine einmalige Entschädigung. Für Schwerstgeschädigte, die berufsunfähig sind und hohe Krankheitskosten haben, ist dies finanziell jedoch nicht ausreichend, daher wurde für diese Fälle auf verschiedenen Politik- und Sportebenen eine Rente diskutiert, aber nie ernsthaft weiter verfolgt. 2009 reichte Cornelia Jeske daher vor der für sie zuständigen 14. Kammer des Sozialgerichtes Magdeburg Klage ein mit der sie eine monatliche Rente für die an ihr verübte Gesundheitsschädigung erreichen wollte. Zuvor war ihr Antrag auf Unterstützung vom zuständigen Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales abgelehnt worden, da laut dem Münsteraner Gutachter Prof. Eberhard Nieschlag "" ... ein kausaler Zusammenhang zwischen der damaligen Zufuhr anaboler Steroide und den heute geltend gemachten Gesundheitsstörungen ausgeschlossen werden" könne." Warum ein Gutachter, der laut Prof. Werner Franke hierzu ungeeignet ist, eingesetzt wurde, ist unklar. "Das Berliner Gesundheitsamt teilt auf Nachfrage mit, die Wahl des Gutachters sei, anders als sonst üblich, nicht im eigenen Haus getroffen worden. Man sei einer Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums gefolgt. Von wem sie dort auf welcher Grundlage ausgesprochen wurde? Das kann oder will niemand beantworten." (FR, 27.1.2010) Aufgrund dieser Befangenheit des Gutachters bestellte das Magdeburger Sozialgericht einen neuen, Dr. Christoph Raschka, der 2013 einiges anders sah:
Mit Hilfe dieses Gutachtens wurde Cornelia Reichhelm vom Gericht eine Schwergeschädigtenrate von 70 % zugesprochen. Damit steigen Ihre Chancen mit Ihrer Klage auf eine Rente Erfolg zu haben.
Im Februar 2013 hatte sich die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hinter die Forderung nach einer Rente für Doping-Schwerstgeschädigte gestellt und einen Antrag für den Deutschen Bundestag gestellt, Rente für Dopingopfer in der DDR.
Der Antrag wurde in die Ausschüsse verwiesen: >>> Drucksache 17/1401
Im November 2013 wandte sich Cornelia Reichhelm mit einem Offenen Brief an Merkel, Gauck und die Bundestagsfraktionen mit der Bitte um Unterstützung:
Näheres zu der Diskussion um eine Doping-Opfer-Rente und den Stand einzelner Verfahren, soweit bekannt, ist zu finden unter
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