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Deutsche Ärzte und Doping





Markus Choina

Dr. Markus Choina praktizierte als Anästhesiologie am Helios-Klinikum in Bleicherode. Er studierte an der Universität Katowice Medizin. Nach seiner Promotion machte er zwei Facharztausbildungen zum Kinderarzt und Anästhesisten mit Schwerpunkt Transfusionsmedizin. In Polen betreute er in den 80er Jahren die Fußballnationalmannschaft und das nationale Leichtathletik-Team.

 

Die ersten öffentlichen Verdachtsmomente, er könne mit Dopingpraktiken zu tun haben, tauchten im Sommer 2006 auf, als die Affaire Operacion puerto um den spanischen Arzt Eufemiano Fuentes aufbrach. Das Bundekriminalamt durchsuchte im August 2006 die Büro- und Privaträume des Arztes Choina. Der Arzt stand damals schnell in Verdacht Fuentes Arzneien geliefert zu haben. Hintergrund der Ermittlungen waren abgehörte Gespräche. "Der Arzt, der in Deutschland eine Eishockey-Mannschaft betreut und in Spanien in Verbindung mit einem Radsport-Team gebracht wird, soll am 14. Mai mit Fuentes über eine Lieferung von Arzneimitteln telefoniert haben. Die Lauscher waren in der Leitung, als Fuentes um 22:01 Uhr die Nummer des Anästhesisten im Südharz anrief." (...)

,,Fuentes: Hast Du das Paket am 10.Mai geschickt?

Antwort: Ja.

Fuentes: Eil oder normal, wie hast Du es gemacht?

Antwort: Eil, Eil.

Fuentes: Heute ist der 14. Morgen möglicherweise?

Antwort: Morgen, möglicherweise... es sind zehn Kisten Actovegyn-Tabletten und fünf bis sechs Kisten Synacthen.

Fuentes: Ah, okay...Am Dienstag mache ich die Überweisung.‘‘ " (SZ, 18.8.2006, el pais, 26.1.2013)

 

Fuentes und Choina sollen sich laut Stern bereits Anfang der 90er Jahre gekannt haben. Das Magazin berichtet auch, dass Jesus Manzano (Manzanos Geständnis) den deutsch-polnischen Arzt im Jahr 2002 zweimal im Beisein von Fuentes getroffen hatte. (Stern, 31.8.2006)

 

Jörg Jaksche belastet Markus Choina ebenfalls, ihm soll er zum Blutdoping verholfen haben. Zum ersten Mal traf er den Arzt Ende Mai 2005. Jaksche "fuhr mit dem Zug von Ansbach nach Göttingen, dort soll ihn Choina mit dem Auto abgeholt und ihn in die Heliosklinik Bleicherode gefahren haben. Dort seien ihm 500 Milliliter Blut abgenommen worden. Das zweite Treffen soll es Mitte Juni im Privathaus von Choina in Bad Sachsa gegeben haben. Dort wurde laut Jaksche angeblich das Blut getauscht. Außerdem soll ihm von Choina im Schlosshotel Karlsruhe [8. Juli] Blut wieder zugeführt worden sein – der Blutbeutel hätte, erinnert sich Jaksche, auf einem weißen Laken bereit zum Refundieren gelegen." (bild.de, 22.2.2009, SZ, 1.7.2007, der Spiegel, 27/2007)

 

Im Januar 2008 gab die Staatsanwaltschaft Göttingen bekannt, dass Choina "auch in enger Verbindung zu dem unter Doping-Verdacht stehenden spanischen Radsport-Star Alejandro Valverde gestanden" habe. Entsprechende Hinweise lägen vor. (Ärztezeitung, 11.1.2008) Die Ermittlungen laufen noch. Im Oktober 2008 bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass zwei Rechtshilfeersuchen in Spanien gestellt worden seien. (mdr, 13.10.2008) Der Anwalt Choinas sieht strafrechtlich keine Konsequenzen auf seinen Mandanten zukommen. „Unterstellt man die Richtigkeit der Angaben (Jaksches; die Red.), ist dies aus strafrechtlicher Sicht wie folgt zu werten: Allgemein anerkannt ist, dass eine Strafbarkeit im Zusammenhang mit Blutdoping zumindest bis 2007 für den anwendenden Arzt nicht vorliegt.“ Auch der Tatbestand der Körperverletzung ist nach des Anwalts Meinung nicht gegeben: „Entscheidend ist hier jedoch, ob eine rechtfertigende Einwilligung des Sportlers vorliegt. Dies ist hier zweifelsohne gegeben, wie Herr Jaksche ja selbst bestätigt hat.“

 

Im Mai 2010 wurden die Ermittlungen gegen den Arzt Markus Choina gegen Zahlung einer Buße von 5000.- € eingestellt. "Trotz umfangreicher Ermittlungen im In- und Ausland konnte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht eindeutig klären, ob er in großem Umfang Arzneimittel zu Dopingzwecken insbesondere an Radsportler geliefert hatte. Die Ermittlungen wurden vor allem dadurch erschwert, dass die spanischen Behörden alle Rechtshilfeersuchen der deutschen Justiz ablehnten. Ein erhebliches strafrechtliches Verhalten, das für eine Anklageerhebung erforderlich wäre, sei dem Arzt somit nicht nachzuweisen gewesen, sagte Buick. Auch der Verdacht der Körperverletzung ließ sich nicht hinreichend erhärten." (HNA, 19.5.2010, Ärztezeitung, 26.5.2010)



 

von Maki, Februar 2009


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